Kostenübernahme der Operation zur Magenverkleinerung
Die Voraussetzungen für eine Operation zur Magenverkleinerung (bariatrische Operation) sind gesetzlich geregelt. Die Swiss Society for the Study of Morbid Obesity and Metabolic Disorders (kurz SMOB) hat sie in den Richtlinien zur operativen Behandlung von Übergewicht detailliert festgelegt.
In folgenden Fällen übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für eine bariatrische Operation:
- Body-Mass-Index (BMI) von 35 kg/m2.
- Bei Patient:innen mit schwer einstellbarem Typ 2 Diabetes mellitus und BMI 30-35 kg/m2:
- Blutzucker (HbA1c) <8% kann über die Dauer von mindestens 12 Monaten trotz optimaler Therapie nicht erreicht werden.
- die Voraussetzung zur Operation wird von einem interdisziplinären Team (inkl. Expertenmeinung im Bereich Stoffwechselerkrankungen) festgestellt.
- Ausreichende Kenntnisse über Ernährung und Gewichtsreduktion sowie erfolglose Umsetzungsversuche.
- Gutes Verständnis der notwendigen Veränderungen des Lebensstils und Essverhaltens nach der Operation.
- Durchführung der Operation in einem Adipositas-Zentrum, das nach den Richtlinien der SMOB verfährt und entsprechend zertifiziert ist.
- Schriftliche Einwilligung in die Verpflichtung zu lebenslanger Nachsorge in einem von der SMOB akkreditierten Adipositas-Zentrum.
In den folgenden Fällen kann eine bariatrische Operation nicht durchgeführt werden:
- Fehlende fachlich korrekte Ernährungskenntnisse und deren Umsetzung zur Gewichtsreduktion
- Schwangerschaft
- Instabile koronare Herzkrankheit (Herzkreislauferkrankung)
- Ausgeprägte Niereninsuffizienz (Nierenfunktionsstörung)
- Leberzirrhose (Erkrankung der Leber)
- Morbus Crohn, Eingriff allenfalls möglich nach Rücksprache mit behandelndem Gastroenterologen
- Gesundheitszustand nach Lungenembolie und/oder tiefer Venenthrombose innerhalb 6 Monaten nach Ereignis
- Krebserkrankung
- Ernsthaftes, nicht in Zusammenhang mit dem Übergewicht stehendes, behandlungsbedürftiges psychisches Leiden, welches sich therapeutisch in einem kritischen Stadium befindet.
- Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen bzw. keine gesicherte Abstinenz von mehr als 6 Monaten und bei nicht nachgewiesener fachkompetenter Begleitung
- Anzeichen fehlender Kollaboration mit den Spezialisten im Vorfeld der Therapie sowie mangelnde Bereitschaft, sich an die Auflagen und Bedingungen für die Zeit nach der Operation zu halten
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten in Ergänzung zu den SMOB-Richtlinien für Erwachsene besondere Voraussetzung für bariatrische Eingriffe. Diese können Sie jederzeit in einem unserer Netzwerk-Spitäler erfragen.
Letzte Aktualisierung: 20.06.2023